Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Cybersecurity-Dienstleistungen, IT-Sicherheitsberatungen und technischen Services der IT-IVENTA, einer Tochtergesellschaft der Iventa Austria Personalwerbung GmbH mit Sitz in Wien, Österreich. Durch die Beauftragung unserer Dienstleistungen erkennen Sie diese Bedingungen vollumfänglich an und verpflichten sich zur Einhaltung aller nachfolgenden Bestimmungen.
IT-IVENTA erbringt professionelle Cybersecurity-Dienstleistungen einschließlich Security Consulting, Infrastruktur-Aufbau, Penetrationstests, Compliance-Beratung und kontinuierliche Sicherheitsüberwachung. Alle Leistungen werden nach dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung internationaler Sicherheitsstandards wie ISO 27001 und DSGVO-Anforderungen durchgeführt. Der spezifische Leistungsumfang wird in separaten Projektverträgen oder Servicevereinbarungen detailliert festgelegt.
Unsere Experten führen umfassende Risikoanalysen durch, entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte und implementieren robuste IT-Sicherheitslösungen. Bei Notfall-Support und Incident Response garantieren wir schnelle Reaktionszeiten, jedoch können wir keine absolute Verfügbarkeit zusichern, da externe Faktoren wie Internetausfälle oder Drittanbieter-Services außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung. Änderungen des Leistungsumfangs während der Projektdurchführung sind möglich, erfordern jedoch eine schriftliche Vereinbarung über zusätzliche Kosten und Zeitaufwände.
Bei langfristigen Service-Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Projekte können bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder Zahlungsverzug außerordentlich gekündigt werden. In solchen Fällen sind bereits erbrachte Leistungen entsprechend zu vergüten.
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Projektarbeiten erfolgt die Abrechnung nach Aufwand gemäß vereinbarten Stundensätzen oder als Festpreisprojekt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank.
Notfall-Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden mit einem Zuschlag von 50% berechnet. Reisekosten und externe Zertifizierungskosten werden separat in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit einer Laufzeit über drei Monate sind monatliche Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt möglich.
IT-IVENTA verpflichtet sich zur strengen Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz. Alle Mitarbeiter sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und haben entsprechende Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet. Kundendaten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Bei Cybersecurity-Analysen und Penetrationstests entstehende Daten werden nach Projektabschluss sicher gelöscht oder dem Kunden übergeben. Backup-Daten werden maximal sechs Monate aufbewahrt. Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten und kann jederzeit deren Löschung oder Herausgabe verlangen.
IT-IVENTA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Die Gesamthaftung ist auf die Auftragssumme des jeweiligen Projekts beschränkt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Bei Cybersecurity-Vorfällen trotz ordnungsgemäß implementierter Sicherheitsmaßnahmen haftet IT-IVENTA nicht für daraus entstehende Schäden, da absolute Sicherheit technisch nicht gewährleistet werden kann.
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen widersprochen wird.